Der Kontakt mit Ihrer Katze ist nicht
verboten.
Nur Frauen, die noch nie zuvor eine Toxoplasmose
Erkrankung gehabt haben, können eventuell eine für das
ungeborene Kind gefährliche Erstinfektion einer Toxoplasmose
entwickeln - und zwar, wenn sie in Kontakt mit infiziertem
Katzenkot kommen (Kot von einer Katze mit Toxoplasmose)
oder infiziertes rohes Fleisch.
Also: In der Schwangerschaft:
Lassen Sie jemand anders das Katzenklo sauber machen - oder
machen Sie es nur mit Handschuhen und besonderer Vorsicht
sauber.
Auch für Gartenarbeit gilt: nur mit Handschuhen (da fremde
Katzen sehr gerne in Nachbars-Garten schleichen, um ihren
eigenen Garten sauber zu halten).
Essen Sie nur gut durchgebratenes Fleisch, kein rohes Fleisch
und vor allem kein Mett!
Am besten: Lassen Sie sich testen auf Toxoplasmose - aber mehr
dazu unten.
Die Toxoplasmose wird übertragen durch Katzenkotkontakt und Genuss von rohem Fleisch, falls dieses mit Toxoplasmen befallen ist. Die Infektion äußert sich wie eine Erkältung, kann aber auch sehr milde verlaufen und kann auch kaum bemerkt verlaufen. Wenn man schon eine Toxoplasmoseinfektion gehabt hat - ist eine Erkrankung in der Schwangerschaft für das ungeborene Kind nicht gefährlich. Wenn es aber in der Schwangerschaft zu einer Erstinfektion kommt, dann kann es für das ungeborene Kind, ohne Behandlung, schwerwiegende Folgen haben. Die Schäden beim Ungeborenen gehen von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit. In Deutschland haben etwa 35-40% aller Schwangeren eine Toxoplasmose schon gehabt und sind geschützt. Man kann mit einer Blutprobe festellen, ob man Toxoplasmose schon gehabt hat. Empfehlenswert ist eine Toxoplasmose Kontrolle direkt in der Frühschwangerschaft, in der 18.SSW, 24. bis 28. SSW und 33. bis 35 SSW.
Falls eine Erstinfektion mit Toxoplasmose in der Schwangerschaft festgestellt wird - wird eine Kombinationstherapie mit Antibiotika empfohlen je nach Schwangerschaftswoche. Nach der Geburt des Kindes sollte dann das Blut des Kindes auf Toxoplasmen kontrolliert werden.
Weiterhin würde man in einer solchen Risikoschwangerschaft auch eine Ultraschalluntersuchung durch einen Degum II oder III Arzt empfehlen (dies sind Ärzte mit einer besonderen Ausbildung in Ultraschalldiagnostik).
Die Toxoplasmosebestimmung gehört nicht zu den
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen und muss von der
Schwangeren selbst bezahlt werden.
Sobald ein auffälliger Befund gefunden wird tragen die
Krankenkassen die weiteren Kontrollen, nicht aber die Kosten
für die erste Kontrolle. Bei unauffälligen Werten sind die
danach stattfindenden Kontrollen Igelleistungen
(Selbstzahlerleistungen).
Eine Untersuchung, die sich durchaus lohnt.
