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Häufigste Fragen

Dürfen Sie die Haare färben?

Eine der häufigsten Fragen in der Praxis ist die, ob man in der Schwangerschaft die Haare färben darf.
Dürfen Sie die Haare färben?

Was wichtig zu wissen ist,  dass künstliche Haarfärbemittel und auch künstliche Stoffe mit denen man die Haare tönen kann, giftige Stoffe beinhalten. Die Kopfhaut absorbiert Stoffe sehr gut - das heißt, das Chemikalien aus dem Haarfärbemittel, über die Kopfhaut aufgenommen werden können. Es ist bewiesen, dass Stoffe aus dem Färbemittel in der Muttermilch und auch beim gestillten Kind nachgewiesen werden können. Das heißt, der Weg geht über die Kopfhaut, in die Blutbahn, in die Muttermilch.
Friseusinnen zeigten gegenüber der Durchschnittsbevölkerung einen höheren Anteil an Blasenkrebserkrankungen in einer Studie von 2001 ( Use of permanent hair dyes and bladder cancer risk. Gago-Dominguez M., Castelao J.E.,Yuan J.M.,Yu M.C., Ross R.K. Int.J. Cancer 2001 Feb 15;91 4:575-9), aber eine neuere Studie von 2003 aus Schweden zeigt keine signifikante Risiko-Erhöhung von Blasenkrebs bei dieser Berufsgruppe. Womöglich hängt dies mit der geänderten Zusammensetzung der modernen Färbemittel ( Cancer risks in hairdressers - Czene K., Tikkaja S., Hemminki K - Int.J. Cancer 2003 May 20; 105 1: 108-12.) zusammen.
Daher gibt es bislang auch keine Empfehlung bezüglich der Mutterschaftsrichtlinien, dass Schwangere mit diesem Beruf Ihren Job nicht ausüben dürfen oder mit Färbemitteln nicht arbeiten dürfen.

Bisher gibt es auch keine Hinweise dafür, dass künstliche Haarfärbemittel toxisch auf Embryos wirken.

Haarfärben ist demnach erlaubt.


Trotzdem entscheiden sich viele Frauen dafür, das Haarefärben auf einen späteren Zeitpunkt nach der Geburt oder gar nach dem Abstillen zu vertagen - oder entschliessen sich für eine Haarfärbemethode ohne künstliche Mittel - wie zum Beispiel mit Henna Farben. Oder für eine Färbemethode, in dem die Farbe mit der Kopfhaut so wenig wie möglich in Kontakt tritt, wie zum Beispiel beim Strähnchen setzen.  

Autor: Frau Dr. Reeve

Erstmalig erstellt am: 12.03.06
Zuletzt bearbeitet am: -